Ihre Beteiligung am Windpark Haltern Moddefeld
Regionale Investition in erneuerbare Energie
Der Windpark Haltern Moddefeld wurde zwischen 2023 und 2025 auf dem Gebiet der Gemeinden Metelen und der Stadt Horstmar errichtet. Insgesammt neun Windenergieanlagen (WEA) erzeugen seit Anfang 2025 umweltfreundliche Energie.

- Neun WEA des Herstellers Vestas
- Rotordurchmesser 150 und 162 m
- 54 MW Gesamtleistung
- ca. 120 Mio. Kilowattstunden Jahresertrag 1
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Beteiligungsportal, über das die Interessensbekundung und Beteiligung abgewickelt wird.
Fragen und Antworten
Diese typischen Fragen und Antworten dienen der allegemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Die maßgebliche Grundlage für eine Beteiligungsentscheidung ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.
Dieser enthält sämtliche Informationen zur Vermögensanlage, insbesondere zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie zu den bestehenden Risiken.
Wir empfehlen, den Verkaufsprospekt vor einer Beteiligung sorgfältig zu lesen. Ergänzend stehen Ihnen die wesentlichen Anlegerinformationen sowie weitere Unterlagen auf dieser Website zur Verfügung.
Eine Beteiligung an der Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Windparks hinter den Erwartungen zurückbleibt und Ausschüttungen geringer ausfallen oder ganz ausbleiben.
Darüber hinaus können sich Änderungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Rahmenbedingungen negativ auf die Ertragslage auswirken. Im ungünstigsten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals kommen.
Maßgeblich für die Beurteilung der Risiken ist der Verkaufsprospekt, der eine ausführliche Darstellung aller wesentlichen Risiken enthält. Wir empfehlen, diesen vor einer Beteiligungsentscheidung sorgfältig zu lesen.
Das Angebot richtet sich zunächst an Einwohner der Gemeinde Metelen und der Stadt Horstmar sowie an Anwohner und Grundstückseigentümer im Windparkgebiet.
Sollte das Emissionsvolumen in diesem Kreis nicht erreicht werden, wird das Angebot auf ein größeres Publikum ausgeweitet.
Die Abwicklung der Beteiligung erfolgt ausschließlich über ein Onlineportal. Den Link finden Sie auf dieser Seite. Nach der Anmeldung ergänzen Sie bitte Ihre Daten im Bereich „Mein Konto“. Anschließend folgt der erste Schritt im Beteiligungsprozess: Sie geben Ihren Wunsch-Anlagebetrag (Interessensbekundung) an.
Nach Eingang aller Wunschbeträge wird die Emittentin (Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co KG) die Beteiligunsgwünsche sichten. Falls in der Summe mehr Kapital angeboten wurde, als zur Emission vorgesehen ist, wird die Emittentin Kürzungen der Beträge vornehmen. Sie erhalten eine Rückmeldung zur generellen Beteilungsmöglichkeit, zur möglichen Beteiligungshöhe sowie zum weiteren Ablauf.
Sie können Ihren Beteilugungswunsch bis zum 28.06.2026 äußern. Nutzen Sie dazu in jedem Fall das Portal, erreichbar über den Button unten auf dieser Seite.
Nach Ablauf dieser Frist benötigt die Emittentin (Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co. KG) einige Zeit für die Bearbeitung. Eine Rückmeldung zu Ihrem Beteiligunsgwunsch erhalten Sie vorraussichtlich im Juli 2026. Die Abwicklung bis zur Einzahlung und Eintragung im Handelsregister wird dann noch einmal etwa sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
Im Prozess der Interessensbekundung bis zum 28.06.2026 können Sie Ihr Beteiligungsinteresse jederzeit über das Beteiligunsgportal zurückziehen.
Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. einer GmbH & Co. KG) gelten steuerlich regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Diese werden dem Anleger anteilig zugerechnet und sind unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer zu versteuern.
Es kann daher auch zu einer Steuerbelastung kommen, ohne dass entsprechende Liquiditätszuflüsse erfolgen.
Zusätzlich kann die individuelle steuerliche Situation (z. B. Steuersatz, weitere Einkünfte) die tatsächliche Belastung beeinflussen.
Auf Ebene der Gesellschaft fällt in der Regel Gewerbesteuer an. Eine Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuer kann möglich sein.
Die steuerlichen Regelungen sind komplex und können sich ändern. Anleger sollten im Zweifel steuerlichen Rat einholen.
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist in der Regel nicht jederzeit möglich. Die Beteiligung ist auf eine langfristige Laufzeit ausgelegt und dient der Finanzierung des Windparks über einen längeren Zeitraum.
Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur im Rahmen der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Regelungen möglich. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, die Beteiligung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, sofern ein geeigneter Käufer gefunden wird und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Veräußerung nicht garantiert ist und nur mit Einschränkungen oder Abschlägen erfolgen kann. Maßgeblich sind die Regelungen im Verkaufsprospekt.
Ausschüttungen oder sonstige Einkünfte aus einer Beteiligung können als Einkommen berücksichtigt werden.
Dadurch kann es im Einzelfall zu einer Anrechnung auf bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld) oder andere einkommensabhängige Leistungen kommen. Dies kann zu einer Kürzung oder zum Wegfall solcher Leistungen führen.
Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation und den geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Lassen Sie sich ggf. individuell beraten.
Ja. Vermögen und Einkünfte aus einer Beteiligung können beim BAföG berücksichtigt werden.
Dies kann dazu führen, dass sich der Anspruch auf BAföG verringert oder vollständig entfällt.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden Freibeträge und die individuelle Situation. Lassen Sie sich ggf. individuell beraten.
- Ertragsangaben beruhen auf Prognosen und sind nicht garantiert. ↩︎

